Wird einem Mitarbeiter gekündigt, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen während der Restlaufzeit seines Vertrages zu beschäftigen. Aber im Rahmen eines Aufhebungsvertrages darf der Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt werden. Von den letzten drei Worten sind insbesondere Beamte betroffen und dies gilt nach allgemeinem Verständnis ein Berufsleben lang. Auch stellt sich für Beamte nicht die Frage nach dem Resturlaub, da dieser der Dienstzeit gleichgestellt ist.

Resturlaub bei Kündigung
Zeichner: Roger Schmidt
veröffentlicht am: 28 Mär 2011
Homepage: http://www.karikatur-cartoon.de/
Keywords: Karikatur, Cartoon, Resturlaub, Kündigung, Jahresurlaub, Entlasung, Aufhebung
Arbeitgeberfreundliche Mitarbeiter nehmen ihren Resturlaub durch Abfeiern in der Mittagspause und am Wochenende. Für Vorgesetzte besteht die Möglichkeit, den Resturlaub im Rahmen der Überstunden abzufeiern. Arbeitgeber kennen das Wort Resturlaub nicht und nehmen diesen infolgedessen auch nicht.












